1. Durch die Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die
Kontaktaufnahme bezüglich des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
2. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich.
Unsere mündlichen und schriftlichen Informationen beruhen auf den vom Eigentümer stammenden Angaben, für die wir keine Haftung übernehmen können. Wir haften nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Daten wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen und befreit uns hinsichtlich der Weitergabe von
datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Der Auftraggeber haftet bei falschen Angaben für die bei uns und anderen Vertragspartnern entstandenen Schäden.
4. Unser Provisionsanspruch entsteht und ist fällig mit Abschluß des Hauptvertrages (Kauf-, Mietvertrag usw.), auch wenn dieser erst nach Beendigung der
Maklertätigkeit zustande kommt. Dies gilt auch, wenn der Hauptvertrag zu dem vom ursprünglichen Auftrag abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird oder der wirtschaftliche Erfolg durch einen
anderen Vertrag erreicht wird. Wird die Rechnung nicht innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum von Käufer- und/oder Verkäuferseite beglichen, sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem
Basiszinssatz fällig. Der Courtageanspruch entsteht auch dann, wenn nach dem Erstkontakt, zu dem die schriftliche Bekanntgabe des Objektes bzw. des Interessenten genügt, einstweilen aus
irgendeinem Grunde nicht weitergeführte Verhandlungen später, ganz gleich aus welchem Anlass, ohne unsere erneute Mitwirkung wieder aufgenommen werden und zum Vertragsabschluss führen, ganz
gleich wann. Auch nach Beendigung des Maklervertrages abgeschlossene Verträge sind provisionspflichtig.
5. Kommt zwischen dem Empfänger und dem Eigentümer des angebotenen Objekts oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes als das ursprünglich vorgesehene oder ein
weiteres Geschäft zustande, oder erwirbt der Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte im Wege der Zwangsversteigerung, so sind die vorstehend aufgeführten Provisionen ebenfalls zu zahlen.
Gibt der Auftraggeber seine Verkaufs-/Kaufabsichten vor Ablauf des bestehenden Maklervertrags auf, so ist er zur Zahlung der entgangen Provision/Maklercourtage im Sinne einer
Aufwandsentschädigung an Diesel Schrader verpflichtet.
Diesel Schrader hat auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge der Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des
Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.
6. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere
Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.
7. Unsere Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem
Empfänger verbundene Personen oder Unternehmen, bedarf unserer Zustimmung. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein anderweitiger Vertrag zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, uns
Schadensersatz mindestens in Höhe der entgangenen Provision zu zahlen.
8. Die vorzeitige Kündigung eines Maklervertrags seitens des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Es sei denn, der Auftraggeber übernimmt den entgangenen
Provisionsanspruch. Der Auftragnehmer Diesel Schrader kann den Vertrag jederzeit beenden.
9. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden.
10. Wir haften nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
11. Die Unwirksamkeit von einzelnen dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.